Der EU AI Act bleibt – aber sein Zeitplan wackelt. In der Nacht zum 7. Mai 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament auf das sogenannte „Digital-Omnibus-Paket“ geeinigt: ein Bündel gezielter Änderungen am AI Act. Formal ist das Paket noch nicht endgültig angenommen – die offizielle Bestätigung wird im Sommer erwartet. Praktisch arbeiten Aufsichtsbehörden, Kommission und einschlägige Kanzleien aber schon mit den neuen Daten. Die Richtung ist klar: Einige Pflichten kommen später, andere werden verschärft. Und ein paar wichtige Dinge bleiben, wo sie sind.
Der größte Eingriff betrifft die Hochrisiko-Systeme, also genau die Kategorie, an der sich die Mehrheit der industriellen Compliance-Diskussionen aufhängt. Hier wird sauber zwischen zwei Welten getrennt:
Annex III: alleinstehende Hochrisiko-Systeme. Gemeint sind KI-Anwendungen in sensiblen Einsatzfeldern: Personalwesen, Bildung, Kreditprüfung, biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Migration. Die zentralen Hochrisiko-Pflichten greifen hier nicht mehr ab 2. August 2026, sondern erst ab 2. Dezember 2027. Eine Verschiebung um knapp 16 Monate.
Annex I: eingebettete Hochrisiko-KI. KI als Sicherheitskomponente in Produkten, die ohnehin unter EU-Harmonisierungsrecht fallen: bestimmte Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Aufzüge. Hier gilt sogar 2. August 2028 als neuer Stichtag. Die Begründung: Die für die Konformitätsbewertung nötigen harmonisierten Normen sind schlicht noch nicht fertig. Lieber realistisch verschieben als unsauber regulieren.
Wichtig für die operative Lesart: Die Verschiebung ist kein „Pause-Button“. Im Gegenteil. Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass Unternehmen die zusätzliche Zeit für die ohnehin überfälligen Vorbereitungen nutzen, also Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Governance. Wer sich jetzt zurücklehnt, holt das später nicht mehr ein.
An anderer Stelle zieht Brüssel die Zügel an. Der Omnibus ergänzt Artikel 5 (die Liste der verbotenen Praktiken) um zwei Neuzugänge:
Beide Verbote sollen ab 2. Dezember 2026 gelten und strenggenommen fallen darunter auch Anbieter universeller Bildgenerierungs-Modelle. Schließlich besitzen die genau diese Fähigkeit: jedes Foundation-Model für Bilder kann theoretisch zu solchen Inhalten missbraucht werden. Würde der Gesetzgeber hier hart durchziehen, wäre praktisch jeder Anbieter einer offenen Bild-KI im EU-Markt blockiert.
Genau für dieses Dilemma gibt es eine Safe-Harbour-Klausel: Wer nachweisen kann, dass sein System wirksame Schutzmaßnahmen gegen genau diese Art von Missbrauch hat, etwa Content-Filter, Prompt-Blocker oder funktionierende Missbrauchserkennung, fällt nicht unter das Verbot. Die Krux: Der Nachweis muss erbracht werden, und zwar dokumentiert im Risikomanagement-Dossier gemäß EU AI Act. Wer ein Foundation-Model für Bilder anbietet und die Safeguards nicht sauber dokumentiert, kann sich auf die Klausel nicht berufen und steht dann mitten im Verbot.
Ebenfalls auf den 2. Dezember 2026 verschoben: die Watermarking-Pflichten nach Artikel 50 Absatz 2 für Anbieter generativer KI. UI-Kennzeichnung, maschinenlesbare Metadaten, Erkennbarkeit synthetischer Inhalte – das alles muss zu diesem Stichtag funktionieren. Für jedes Team, das ein generatives Feature in den EU-Markt bringt, ist das die nächste scharfe Engineering-Deadline. Es bleiben rechnerisch noch rund sieben Monate.
Drei Dinge, die der Omnibus nicht angefasst hat und die deshalb in jeder Compliance-Roadmap weiterhin als feste Punkte stehen:
Die Verschiebung bedeutet vor allem eines: mehr Zeit – aber wie gesagt kein Grund, sich auszuruhen. Drei Dinge sind in den nächsten Monaten sinnvoll.
Wenn dein Unternehmen Hochrisiko-KI einsetzt, lohnt es sich, jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme zu machen: Welche Systeme habt ihr im Einsatz, welche Daten fließen rein, wer ist verantwortlich, was passiert bei Fehlern? Genau diese Fragen werden später ohnehin dokumentiert werden müssen. Wer früh anfängt, hat saubere Antworten statt hektisch zusammengeschriebener.
Wenn du generative KI anbietest oder in deinem Produkt einbaust, ist die Watermarking-Deadline am 2. Dezember 2026 die nächste echte Hürde. Sieben Monate klingen viel, sind aber für Engineering-Teams knapp bemessen, wenn Kennzeichnung, Metadaten und Erkennbarkeit synthetischer Inhalte sauber laufen sollen.
Und für alle, die KI nur einsetzen statt selbst zu bauen: Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt seit Februar 2025 und wird oft übersehen. Hier kann euch die KI-BUZZER Campus Schulungsplattform mit der Basisschulung helfen – sprich uns an: [email protected]
Mitarbeitende sollen in vertieften Schulungen oder Workshop aber auch die eingesetzten Systeme verstehen – Stärken, Grenzen, typische Fehler. Eine kurze interne Bestandsaufnahme, wer welche KI wofür nutzt und wer das wirklich einordnen kann, schadet nicht.
Der Omnibus ist keine Entschärfung des AI Act. Es wurde vielmehr pragmatisch an den Stellen zeitlich Luft geschaffen, wo die technische Infrastruktur fehlt, schärfere Verbote dort verabschiedet, wo der gesellschaftliche Schaden offensichtlich ist. Für Compliance-Teams ändert sich an der Substanz wenig. Die Arbeit, die am 6. Mai anstand, steht auch am 8. Mai noch an.
Geltungsdaten nach Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026
Parlament stimmt im März zu, Rat im Mai. Veröffentlichung am 12.7.2024, Inkrafttreten am 1.8.2024.
Verbotene KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 treten in Kraft.
Regeln für General-Purpose-AI-Modelle (etwa große Sprachmodelle) und Governance-Strukturen werden anwendbar.
Transparenzpflichten für Deployer greifen: Kennzeichnung von Chatbots, Deepfakes und KI-generierten Inhalten.
Verbote für Nudifier-Apps und KI-generierte Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Watermarking-Pflichten nach Art. 50(2) für Anbieter generativer KI greifen.
Zentrale Hochrisiko-Pflichten greifen für alleinstehende Systeme – etwa in Personalwesen, Bildung, Kreditprüfung, biometrischer Identifizierung und bestimmten Behördenverfahren.
KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten – Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug – fällt unter die Hochrisiko-Pflichten.
Rat der EU – Pressemitteilung zur Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026
Unsere Primärquelle für die aktuellen Änderungen.
EU-Kommission: Navigieren im KI-Gesetz
Offizielle Übersichtsseite mit Pflichten, Terminen und FAQ.
EUR-Lex: Volltext der KI-Verordnung 2024/1689
Die juristische Primärquelle für den ursprünglichen AI Act.

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