In der aktuellen KI-BUZZER Printausgabe haben wir die kreativen Möglichkeiten von KI-generierter Musik beleuchtet. Doch was bedeutet das rechtlich? Wem gehört ein KI-generierter Song? Und wie gehen Plattformen mit diesen Werken um? Dieser Online-Artikel erweitert den Print-Beitrag mit aktuellen Entwicklungen und hält dich über die neuesten rechtlichen und ethischen Fragen auf dem Laufenden. Praktische Tipps zu KI-Musik findest du auf der Suno-Hilfeseite.
Die KI hat die Musikbranche im Sturm erobert. Bereits jetzt gibt es KI-generierte Hits, die Millionen von Streams erzielen, darunter "Verknallt in einen Talahon", ein von Butterbro produzierter Song, der mit KI-unterstützter Musik und Gesang in die Charts einstieg, oder die ersten komplett von KI produzierten Songs von virtuellen Künstlern wie Ben Gaya. Was früher nur mit aufwendigen Produktionsprozessen möglich war, gelingt heute per Knopfdruck: Ein paar Prompts genügen, und Suno, Udio oder andere KI-Musikgeneratoren liefern Songs in beliebigen Stilen. Klingt nach einer Revolution? Ja! Aber auch nach einem juristischen Schlachtfeld.
Das große Fragezeichen für Nutzer: Habe ich Urheberrechte an einem Song, den eine KI für mich produziert hat? Nach deutschem und europäischem Recht eher nicht. Denn urheberrechtlicher Schutz setzt eine "persönliche geistige Schöpfung" voraus – und die kommt nach aktueller Rechtslage nur Menschen zu. Bedeutet: Ohne eigenen kreativen Input gehört dein KI-Song rechtlich niemandem und ist theoretisch gemeinfrei.
Anders sieht es aus, wenn du entscheidend in den kreativen Prozess eingreifst – etwa eigene Songtexte verfasst oder die KI gezielt steuerst. In diesem Fall könnte ein Urheberrecht auf deine Teile des Werks entstehen. Laut Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Homann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sind Fälle dieser Art juristisch komplex und hängen von der individuellen Schöpfungshöhe des menschlichen Beitrags ab. Aber Achtung: Die Abgrenzung bleibt schwierig und wird von Fall zu Fall entschieden.
Die GEMA, Deutschlands wichtigste Verwertungsgesellschaft, geht inzwischen rechtlich gegen KI-Musikfirmen vor. Ihr Vorwurf: Unternehmen wie Suno trainieren ihre Modelle mit geschützten Songs, ohne Lizenzen oder Vergütungen an die Urheber zu zahlen. Außerdem beachten diese Unternehmen nicht das Opt-Out-Recht der von der GEMA vertretenen Künstler, also das Recht seine Musik von der Erfassung und Verarbeitung durch KI ausnehmen zu lassen. Im Januar 2025 reichte die GEMA Klage gegen Suno ein – der erste große europäische Prozess dieser Art. In den USA haben sich die großen Plattenfirmen (Universal, Sony, Warner) bereits 2024 zusammengetan und KI-Musikanbieter verklagt. Auch OpenAI steht wegen der Nutzung geschützter Liedtexte unter Druck.
Die zentrale Streitfrage: Fällt das Training von KI mit urheberrechtlich geschütztem Material unter "Fair Use" (wie KI-Firmen behaupten) oder ist es schlicht Diebstahl geistigen Eigentums? Erste Urteile aus den USA deuten darauf hin, dass Gerichte eher auf der Seite der Künstler stehen. In Deutschland könnte das GEMA-Verfahren richtungsweisend werden.
Bei dem Dschungel aus unterschiedlichen Interessen und Klagen könnte man zu dem Schluss kommen, dass die GEMA als Verwertungsgesellschaft sich gegen KI-generierte Musik stellt. Das ist aber gar nicht der Fall. die GEMA schreibt in den FAQ "Fragen und Antworten zu den KI-Klagen gegen Suno AI und Open AI" vom 21. Januar 2025:
"Durch die technologischen Entwicklungen im KI-Sektor gibt es völlig neue Möglichkeiten, Musik zu generieren. Die GEMA befürwortet dies generell. Sie sieht in KI-Systemen ein wichtiges Hilfsmittel im kreativen Prozess. Soweit jedoch Inhalte von ihren Mitgliedern zum Training der Modelle und Systeme genutzt werden, müssen diese dafür fair entlohnt werden."
Viele Musiker und Komponisten sind jedenfalls alarmiert. KI produziert in Minuten, wofür Menschen Tage oder Wochen brauchen – und das oft in verdächtig ähnlichem Stil. Das "Fake Drake"-Debakel zeigte, wie schnell KI-Stimmen überhandnehmen können: 2023 wurde ein Song mit KI-generierten Stimmen von Drake und The Weeknd viral – und prompt von Universal Music wegen Rechteverletzung entfernt.
Andererseits gibt es auch Musiker, die KI als kreatives Werkzeug nutzen. Grimes etwa erlaubt Fans, Songs mit ihrer KI-generierten Stimme zu erstellen und beteiligt sich 50:50 an den Einnahmen. Das könnte ein Modell für die Zukunft sein: Statt gegen KI zu kämpfen, könnten Künstler sie als Werkzeug einspannen – aber unter fairen Bedingungen.
Streaming-Dienste wie Spotify, YouTube und TikTok haben ein eigenes Interesse daran, Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Musik zu verhindern. Sie gehen zunehmend restriktiv gegen Inhalte vor, die eindeutig als Kopien bestehender Werke oder Künstlerstimmen erkennbar sind. Damit schützen sie nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch die Nutzer vor rechtlichen Risiken. Einige Plattformen arbeiten bereits an automatisierten Erkennungssystemen, die KI-Musik auf problematische Elemente prüfen, bevor sie veröffentlicht wird.
Wenn du KI-Musik erzeugst, solltest du Folgendes beachten:
Weiterführende Links & Quellen:
Fazit: Musikrevolution mit Hürden
KI-Musik bietet faszinierende Möglichkeiten und du kannst ab sofort mit dieser neuen Superkraft durchstarten. Gleichzeitig bleibt die Rechtslage kompliziert. Noch sind viele Fragen ungeklärt – von Urheberrechten bis hin zur fairen Entlohnung der Originalkünstler. Doch eins ist sicher: Die Musikindustrie steht vor einer Zeitenwende, in der sich Mensch und Maschine neu arrangieren müssen.
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